Organisation

Der VINCI-Stiftung liegen drei Entscheidungsgremien zugrunde.

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung einer gesetzlichen Vertretung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
  • die Verwendung der Stiftungsmittel,
  • die Aufstellung eines Haushaltsplanes, einer Bilanz und des Jahresberichts.

Unterstützt durch den Stiftungsbeirat entscheidet er auch, welche Projekte von der VINCI-Stiftung gefördert werden.

Der Stiftungsbeirat

Die Mitglieder des Stiftungsbeirats unterstützen durch ihren Rat und ihre Empfehlungen die Arbeit des Stiftungsrats bei der Auswahl der zu fördernden Projekte. Der Stiftungsbeirat tritt zweimal im Jahr zu Sitzungen gemeinsam mit dem Stiftungsrat zusammen.

Die Geschäftsführung der VINCI-Stiftung

Nathalie Vogt führt das Tagesgeschäft der Stiftung und ist dafür verantwortlich, dass die an die VINCI-Stiftung herangetragenen Förderprojekte im Sinne der Ziele der Stiftung bearbeitet werden. Sie trifft eine Vorauswahl und stellt die ausgewählten Projekte dem Stiftungsrat vor. Während des Projekts hält sie Kontakt zu den VINCI-Projektpat:innen und informiert laufend den Stiftungsrat. Ihre Zuständigkeit umfasst auch die Erstellung des Jahresberichts als Vorlage für den Stiftungsrat. In Ihrer Tätigkeit unterliegt sie den Weisungen des Stiftungsrats bzw. dessen Vertretung.